S-ID Check: Was Online-Shopper jetzt wissen und tun müssen0

Online-Shopping und Online-Banking wird noch sicherer. Dafür sorgt ab dem 14. September 2019 die Zweite Europäische Zahlungsdiensterichtlinie „PSD2“. Auf die müssen sich Bank-Kunden allerdings vorbereiten, sonst funktionieren Kreditkarten und Zugänge bald nicht mehr. Was genau zu tun ist und wie die Kunden vom Sicherheits-Plus der neuen Richtlinie profitieren, verrät Carsten Schröder, Stellvertretender Leiter Vertriebsmanagement, von der Sparkasse Schaumburg.

Was bringt die PSD2 für die Kunden?

Die neue Richtlinie bringt vor allem Veränderungen und Verbesserungen im elektronischen Zahlungsverkehr und im Online-Banking mit sich. Das Bezahlen wird bequemer und sicherer. Die neuen Vorgaben gelten europaweit für Banken und Sparkassen mit Online-Konten und Zahlungskarten sowie andere Dienstleister, die Zugriff auf Zahlungsmittel haben.

Was ist neu beim Online-Shopping mit der Kreditkarte?

Ab dem 14. September müssen sich Kunden bei vielen Online-Einkäufen, die sie mit ihrer Kreditkarte bezahlen, ausweisen. Ungefähr so, wie sie das jetzt schon von Überweisungen im Online-Banking kennen – hier benötigen sie ja auch einen Benutzernamen und ein Passwort für den Zugang sowie eine TAN, um die Überweisung am Ende freizugeben. So ähnlich ist es bald auch bei Kartenzahlungen: Sie benötigen die Kartendaten und weitere Beweismittel, dass sie berechtigt sind, die Zahlung durchzuführen. Mit unserer App „S-ID Check“ auf Ihrem Smartphone können sie eine Zahlung ganz bequem per Fingerabdruck freigeben.

Warum wird das geändert?

Damit Betrüger selbst dann, wenn sie die Zahlen und Daten von einer Kreditkarte ergaunert haben, nicht auf illegale Shopping-Tour gehen können. Denn dafür müssten sie zusätzlich noch das Handy des Besitzers klauen und den Fingerabdruck vortäuschen – fast unmöglich. Statt mit dem Finger können Zahlungen übrigens auch mit einem selbst gewählten Kennwort freigegeben werden. Wenig Aufwand für viel mehr Sicherheit.

Ist die Einrichtung der App kompliziert?

Nein. Auf unserer Homepage gibt es eine Schritt-für-Schritt Anleitung zum Einrichten der „S-ID-Check“-App auf dem Smartphone. Und natürlich helfen auch die Kolleginnen und Kollegen in den Filialen oder an der Hotline gerne weiter. Die Einrichtung ist ein einmaliger Prozess, danach läuft alles über das Smartphone. Um für die Zukunft gerüstet zu sein, sollten Sie sich schon heute für den „S-ID-Check“ registrieren.

Ändert sich denn auch etwas, wenn ich mit der Kreditkarte nicht online, sondern offline an der Ladenkasse bezahle?

Nein. Die neue Richtlinie sieht die sogenannte „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ vor. Zwei Faktoren müssen also beweisen, dass es Ihre Karte ist und Sie berechtigt sind, mit ihr zu bezahlen. Wenn Sie im Laden an der Kasse stehen, ist einer dieser Faktoren der „Besitz“ der Karte, also die Tatsache, dass Sie sie in der Hand halten. Der zweite Faktor ist „Wissen“ – nämlich die PIN, die nur Sie kennen und die Sie eingeben müssen.

Ändert sich auch beim normalen Online-Banking etwas?

Sie brauchen in Zukunft nicht mehr nur für Überweisungen, sondern auch für den reinen Login ins Online-Banking eine TAN – spätestens alle 90 Tage. Das heißt, wenn Sie bisher nur ab und zu mal online den Kontostand geprüft haben und noch gar kein TAN-Verfahren aktiviert haben, müssen Sie sich jetzt für eines entscheiden.

Auch bei der Umsatz-Anzeige gibt es eine Änderung: Standardmäßig werden nur noch die Umsätze der letzten 90 Tage angezeigt. Die Anzeige von älteren Umsätzen ist natürlich immer noch möglich, dafür muss lediglich eine TAN eingegeben werden.

Welche TAN-Verfahren stehen denn zur Auswahl?

Bei der Sparkasse Schaumburg können Sie Ihre TANs zum Login oder für Überweisungen per Smartphone-App generieren (pushTAN). Möglich ist aber auch das sogenannte ChipTAN-Verfahren, bei dem Sie Ihre girocard in einen kleinen TAN-Generator stecken und eine TAN erhalten. Sie können sich gerne umfassend bei uns in der Filiale beraten lassen, welches Verfahren sich für Sie am besten eignet und wie das alles funktioniert.

Stimmt es, dass künftig neben meiner Bank auch andere Firmen auf mein Konto schauen können?

Ja, das stimmt. Was aber kaum jemandem bewusst war: Das war auch bisher schon der Fall, wenn der Online-Banking-Nutzer einem Drittdienst seine Zugangsdaten mitgeteilt hat. Positiv ist, dass dies jetzt gesetzlich geregelt wird. Banken müssen künftig Drittfirmen einen Blick auf Ihr Konto gestatten, aber nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis des Kunden. Hierbei ist zwingend die Eingabe einer TAN erforderlich. Infrage kommen nur Zahlungsdienstleister, die die BaFin oder eine andere europäische Aufsichtsbehörde zugelassen haben. Sie dürfen die abgerufenen Kundendaten nur für den vorgegebenen Zweck verwenden.

Eine solche Drittfirma kann ein Zahlungsauslösedienst sein, der zum Beispiel in Ihrem Auftrag eine Überweisung ausführt. Daneben gibt es auch Zahlungsinformationsdienste, die Kontoinformationen, wie z. B. Umsatzdaten, analysieren und dem Kunden wieder zur Verfügung stellen.

Um es unseren Kunden zu vereinfachen, diese Zustimmungen für Drittfirmen im Blick zu behalten, finden sie diese in Ihrem Online-Banking und können hier auch die Zustimmungen verwalten. Bei Bedarf kann der Zugriff hier auch ganz einfach wieder entzogen werden.

Neben diesem Service bietet die Sparkasse Schaumburg viele weitere digitale Services:

Mobiles bezahlen:
Das Smartphone wird zur Geldbörse

Kwitt:
Mit dieser Funktion der Sparkassen-App verschicken Sie einfach und schnell Geld von Handy zu Handy. So kann man ausgelegte Beträge gleich schnell zurückzahlen oder anfordern – und ist kwitt.

Fotoüberweisung:
Einfach Rechnungen und Überweisungs­träger mit dem Smart­phone ab­foto­grafieren. Die Sparkassen-App übernimmt die Zahlungsdaten automatisch und die Überweisung brauch nur noch freigegeben werden.

Kontowecker:
Einfach per SMS, E-Mail und push-Mitteilung benachrichtigt werden, sobald sich der Kontostand ändert oder ein bestimmter Betrag über- oder unterschritten wird. So haben Sie die Finanzen immer im Blick.

Videolegitimation:
Sie haben keine Zeit in unsere Geschäftsstelle zu kommen? Wir benötigen aber z. B. für eine Kontoeröffnung Ihre aktuellen Ausweisdaten?  Kein Problem – mit der Videolegitimation können Sie sich von unterwegs aus innerhalb weniger Minuten legitimieren.

Elektronisches Postfach:
Sparen Sie sich die Versandkosten oder den Weg zum Kontoauszugsdrucker und erhalten Sie Ihre Auszüge besonders schnell. Die Unterlagen stehen Ihnen im elektronischen Postfach zeitlich unbegrenzt zur Verfügung.

eSafe:
vertrauliche Dokumente sicher und einfach ablegen. Wann immer Sie Ihre Dokumente benötigen: Mit der Download-Funktion können Sie diese Dokumente jederzeit Zuhause am Computer oder mobil über die Sparkassen-App herunterladen.

Multibanking:
Ganz gleich, bei welcher Bank oder Sparkasse Sie Ihr Konto haben, mit der Multibanking-Funktion sehen Sie alle Ihre Konten und Depots – so wissen Sie immer über Ihre Konto­stände Bescheid. Zukünftig wird es auch möglich sein, z. B. Überweisungen durchzuführen.

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