IBAN ersetzt ab dem 1. Februar die Kontonummer0

Die Übergangsfrist für Verbraucher für die Nutzung von Überweisungen mit Kontonummer und Bankleitzahl nähert sich dem Ende. Ab dem 1. Februar 2016 dürfen Überweisungen mit Kontonummer und Bankleitzahl von Banken und Sparkassen nicht mehr angenommen werden. Es müssen zwingend IBAN und ggf. BIC genutzt werden.

Die BIC (Business Identifier Code) wird nur für Überweisungen in „Nicht-EU-Länder“ benötigt. Die BIC der Sparkasse Schaumburg lautet NOLADE21SHG.

2016-01-26 IBAN Rechner
Quelle: https://magazin.sparkasse-witten.de/iban-ersetzt-kontonummer/


„IBAN only“ auch bei grenzüberschreitenden Zahlungen

Ab dem 1. Februar 2016 ist auch bei grenzüberschreitenden SEPA-Zahlungen grundsätzlich nicht mehr die Angabe des BIC erforderlich. Die Empfänger-IBAN (International Bank Account Number) ist ausreichend. Ausnahmen gelten zusätzlich für Zahlungen nach Monaco, San Marino und in die Schweiz. Auch für diese drei Länder reicht die IBAN.

Wo finden Sie die IBAN für Ihr Konto?

– Auf Ihrem Kontoauszug
– Auf Ihrer SparkassenCard
– IBAN-Rechner auf unserer Homepage

Auswirkungen im Online-Banking

Im Onlinebanking gab es bislang Kombi-Eingabefelder, in denen entweder IBAN / Kontonummer oder BIC / Bankleitzahl eingegeben werden konnte. Dies ist ebenfalls nur noch bis 31. Januar 2016 zulässig. Ab Februar erscheint bei Eingabe einer Kontonummer im Feld IBAN die zusätzliche Schaltfläche „Konvertieren“, mit dessen Hilfe der Kunde die Umrechnung selbst vornehmen muss.

Auswirkungen bei beleghaften Überweisungen

Seit März 2014 gibt die Sparkasse ausschließlich SEPA-Überweisungsbelege an Kunden aus. Derzeit erreichen uns pro Monat noch ca. 300 alte Überweisungsbelege mit Kontonummer und BLZ, da Rechnungssteller ihren Rechnungen noch alte Belege beifügen.

Ab dem 1. Februar 2016 dürfen diese alten Belege von Banken und Sparkassen nicht mehr angenommen werden. Es ist in jedem Fall das Ausfüllen eines SEPA-Überweisungsbeleges mit IBAN und ggf. BIC erforderlich. Dies gilt übrigens auch für Bareinzahlungen zugunsten eines Dritten.

Auswirkungen für Unternehmen

Unternehmen, die ihren Kunden die Bezahlung per SparkassenCard oder Bankkarte ermöglichen, sollten sicherstellen, dass das Bezahlterminal bis zum 29. Januar 2016 auf die neuen SEPA-Verfahren umgestellt ist. Ansonsten können  die Kartenzahlungen ab Februar nicht mehr zum Einzug eingereicht werden.

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