In erbrechtlichen Fragen sorgt oft Unwissenheit oder gefährliches Halbwissen für verbreitete Fehlvorstellungen in der Bevölkerung. Aus diesem Grund veranstaltete die Sparkasse Schaumburg zum 12. Mal die erfolgreiche Informationsreihe „Schaumburger Erbrechtstage“. Hier konnten die Besucher sich über das Thema informieren und bislang ungeklärte Fragen direkt den Experten stellen.
„Kein Ärger im Erbfall – wie sorge ich richtig vor“ und „Hausübergabe oder Testament – Was ist besser“ waren die Themen der diesjährigen Erbrechtstage.
Bei der ersten Informationsveranstaltung, am 10.03.2014, im Ratskeller in Rinteln, stellte Michael Semrau, Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht, eindrucksvoll die Gründe für Streit im Erbfall dar. Bei der Erläuterung der Kosten für eine notariell beurkundete Verfügung war ein deutliches Raunen im Publikum zu spüren. „Die Kosten für ein solches Dokument werden oft von der Allgemeinheit überschätzt und führen zu einer verbreiteten Fehlvorstellung“, so Michael Semrau. Verfügt der Erblasser nach Abzug der Schulden über ein Vermögen in Höhe von 200.000,- €, belaufen sich die Kosten für ein notarielles Einzeltestament auf ca. 520,- € – inklusive Beratung und Beurkundung.
Hinweise zur Errichtung eines fachgerechten Testaments und Ausführungen zur Erbschaftsteuer rundeten den Vortrag ab.
Ergänzend zum ersten Thema ging es im zweiten Vortrag, am 13.03.2014, um Erbschaftssteuer, Erbrecht, Pflichtteil, Pflegefall, Sozialamt und Hartz IV.
Gerhard Ruby, Fachanwalt und Mediator für Erbrecht, machte den Besuchern im Rathaussaal deutlich, dass nicht nur die klassische Nachfolgeberatung mit erbrechtliche und eventuell erbschaftsteuerliche Fragen zu berücksichtigen sei, sondern auch Fragen aus dem Bereich des Sozialrechts. „Kann das Haus zurückgefordert werden, wenn man ein Pflegefall wird?“ „Muss das Haus nach Hartz IV für den arbeitslosen Übernehmer eingesetzt werden, so dass die Eltern das Arbeitslosengeld II finanzieren?“ – Bei jeder Nachfolgeplanung sind bestimmte Punkte im Einzelfall abzuklären, dann erst lässt sich sagen, ob ein Testament oder Hausübergabe zu Lebzeiten die bessere Lösung ist.
Hinterlasse einen Kommentar