Mit dieser Funktion verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Freistellungsaufträge.
Kapitalerträge sind Einkünfte, die Sie durch Ihre Geldanlagen erwirtschaften – beispielsweise über Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne. Auf solche Einkünfte müssen Sie eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent zahlen. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag und unter Umständen auch die Kirchensteuer.
Im Normalfall behalten wir diese Steuern ein und leitet sie an das Finanzamt weiter. Mit einem Freistellungsauftrag können Sie sich jedoch einen Freibetrag sichern – den sogenannten Sparerpauschbetrag. Jeder Bürger darf jährlich 801 Euro steuerfrei über Sparbücher, Aktien, Fonds oder andere Geldanlagen einnehmen. Bei Ehepaaren und Lebenspartnern verdoppelt sich der Freibetrag auf 1.602 Euro. Wenn Sie uns einen Freistellungsauftrag erteilen, können Sie sich den Freibetrag sichern. Auf diese Weise sparen Sie Geld. Denn mit dem Auftrag müssen Sie erst dann Steuern zahlen, wenn Ihre Kapitaleinkünfte den Freibetrag überschreiten.
Haben Sie Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Sparkassen oder Banken, können Sie Ihren Freibetrag auch aufteilen. Sie können beispielweise 500 Euro bei uns und die restlichen 301 Euro bei einem anderen Institut freistellen. Achten Sie darauf, dass Sie die Obergrenze des Sparerpauschbetrags dabei nicht überschreiten.
Abfrage der Freistellungs-Daten bei der Sparkasse:
- In der Spalte „Freistellungs-Betrag“ stehen die erteilten Beträge des jeweiligen Jahres.
- Die Spalte „davon in Anspruch genommen“ zeigt Ihnen den vom erteilten Freistellungs-Betrag in Anspruch genommenen Betrag an.
- In der Spalte „Restfreistellungs-Betrag“ sehen Sie die nicht durch Zinskapitalisierung/Dividendenzahlung ausgenutzten Beträge des jeweiligen Jahres.
Die Daten beziehen sich immer auf den 31.12. des angegebenen Jahres. Für das aktuelle Jahr werden die Beträge zum Abfragezeitpunkt angegeben. Beachten Sie bitte mögliche Zins- und Dividendenzahlungen zum Jahresende.
Alle Beträge werden grundsätzlich in Euro (EUR) angezeigt. Bei Fremdwährungs-Konten wird die betreffende Währung des Freistellungs-Betrages bzw. Restfreistellungs-Betrages angezeigt.
Abfrage der Freistellungs-Daten bei der DekaBank:
- In der Spalte „Freistellungs-Betrag“ stehen die erteilten Beträge des aktuellen Freistellungsauftrages und eines gegebenenfalls vorgemerkten Auftrages.
- In den „Gültig von/bis“-Spalten sind die Gültigkeitszeiträume für erteilte Freistellungsaufträge abzulesen. Die Spalte „davon in Anspruch genommen“ zeigt Ihnen den vom erteilten Freistellungsauftrag in Anspruch genommenen Betrag an.
- In der Spalte „Restfreistellungs-Betrag“ sehen Sie die nicht durch Zinskapitalisierung/Dividendenzahlung ausgenutzten Beträge des jeweiligen Jahres.
Für das aktuelle Jahr werden die Beträge zum Abfragezeitpunkt angegeben. Beachten Sie bitte mögliche Zins- und Dividendenzahlungen zum Jahresende.
Freistellungsübersicht anpassen bzw. neu anlegen:
Über den Button „Freistellungsübersicht“ können Sie für die Bereiche Änderungen vornehmen oder über „Freistellungsauftrag anlegen“ neu anlegen.